Ich hatte letztes jahrtausend an einer Betriebsratssitzung teilgenommen gehabt und an einer zweiten nicht. Ich verliess den Betrieb unbedarft und habe seitdem Arbeit in nicht organisierten betrieben. Kam es zu einem Ausschluss von mir als Mitglied, gegebenenfalls aus dem Gesamtbetriebsrat. Das, was Arbeitnehmerschutz beinhaltet, wird durchaus nicht gut eingehalten. Die Ziele und Aufgaben des Betriebes werden durchaus geachtet. Es handelt sich um einen Betrieb der kleinspeditionsaufgaben als Frachtführer ausübt.
Die Folge muss sein:
Ich Stelle mich auf als Betriebsratsmitglied und möchte gewählt werden für die nächste Legislaturperiode in den Bereichen des Schutzes und der Förderung von Arbeitnehmern im Betrieb, sowie in freizustellender Tätigkeit. Als Aufgabe wird Qualitätserhalt im Betrieb gesehen.